AHRENSBURG-Aktue!!: AG Ahrensburg 19.01.2012 > Keine Zeugenvernehmung bei schwerer Depression

Video hat mit diesem Prozess keinen Zusammenhang

Es klagte der Inhaber eines Sprachinstituts gegen eine GmbH. 2 Zeugen waren dazu geladen.

Klägervertreter: Krull, Grimme & Partner, Hamburger Anwaltskontor

Beklagtenvertreter: Claus Christian Clausen

Eine Zeugin erschien nicht.

Richter Ulrich teilt mit:

Heute morgen hat mich ärztliches Attest erreicht. Mit Arzt telefoniert...Zeugin hat schwere Depression...keine Teilhabe möglich...auch nicht in der Wohnung der Zeugin....§ 244 Abs 3 Satz 2 StPO......"

Richter Ulrich diktiert: "Nach Erörterung der Sach und Rechtslage wird verkündet: ...keine Zeugenvernehmung möglich..."

Aktenzeichen Protokoll und Ausgang der Verhandlung auf Anfrage